Kein Fahrverbot bei unfreiwilliger Konsum von Betäubungsmitteln

Kein Fahrverbot bei unfreiwilliger Konsum von Betäubungsmitteln; Beschluss Amtsgericht Erkelenz vom 05.05.2023, Aktenzeichen: 5 OWi-311 Js 1325/22-168/22
Der Mandant wurde wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung eines berauschende Mittels (Kokain) zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR verurteilt sowie einem Monat Fahrverbot. Die Anhörung des Betroffenen zeigte, dass der Konsum nicht freiwillig erfolgte. Das Verfahren wurde eingestellt

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