Familienrecht – Kompetente Begleitung in einer emotionalen Ausnahmesituation
Konflikte in der Familie gehören zu den belastendsten Situationen im Leben. Neben den vielen persönlichen Fragen tauchen schnell rechtliche Unsicherheiten auf: Wie läuft eine Scheidung ab? Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Wer muss wie viel Unterhalt zahlen? Und was passiert mit dem Vermögen?
Ich unterstütze Sie im gesamten Familienrecht – sachlich, verständlich und mit Blick auf praktikable Lösungen.
Scheidung – Klarer rechtlicher Rahmen in einer schwierigen Phase
Eine Trennung oder Scheidung wirft viele Fragen auf. Ich helfe Ihnen dabei:
- • die Voraussetzungen und den Ablauf des Scheidungsverfahrens zu verstehen,
- • notwendige Unterlagen zusammenzustellen,
- • rechtliche Folgen der Trennung (Wohnung, Hausrat, Konten usw.) zu klären und
- • einvernehmliche Lösungen anzustreben, um Zeit, Kosten und Nerven zu sparen.
Wo immer möglich, werden außergerichtliche Einigungen angestrebt. Wo nötig, vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Umgangsrecht – Das Wohl des Kindes im Mittelpunkt
Trennung der Eltern bedeutet nicht Trennung vom Kind. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass Kinder zu beiden Elternteilen eine stabile Beziehung aufrechterhalten können.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
- • der Ausgestaltung von Umgangsregelungen (z.B. Wochenend- und Ferienumgang),
- • der Entwicklung individueller Umgangsmodelle passend zur Lebenssituation der Familie,
- • Konflikten beim Umgangsrecht oder der Durchsetzung bestehender Regelungen,
- • Fragen zu gemeinsamen Entscheidungen der Eltern (Sorgerecht, Informationsrechte).
Ziel ist es, Regelungen zu finden, die sowohl rechtlich tragfähig als auch für Ihr Kind gut umsetzbar sind.
Unterhalt – Finanzielle Verantwortung fair verteilen
Unterhalt dient dazu, die wirtschaftliche Existenz von Kindern und – je nach Fall – von Ehegatten zu sichern. Häufig geht es um die richtige Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Ich berate Sie zu:
- • Kindesunterhalt (Höhe, Leistungsfähigkeit, Anpassung bei Einkommensänderungen),
- • Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt,
- • Unterhalt zwischen nicht verheirateten Eltern,
- • der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.
Dabei prüfe ich die Einkommenssituation und zeige Ihnen transparent auf, welche Ansprüche realistisch sind.
Zugewinnausgleich – Gerechte Vermögensverteilung nach der Ehe
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft findet bei Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet: Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird rechnerisch verglichen und ausgeglichen.
Ich unterstütze Sie bei:
- • der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens,
- • der Bewertung von Vermögenspositionen (z.B. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Ersparnisse),
- • der Berechnung möglicher Ausgleichsansprüche,
- • Verhandlungen über einvernehmliche Lösungen oder der gerichtlichen Durchsetzung.
So erhalten Sie Klarheit darüber, welche Vermögensansprüche Ihnen zustehen oder welche Forderungen auf Sie zukommen können.

