Auto gestohlen, Versicherung zahlt nicht. Der Kampf gegen die Continentale Sachversicherung AG ist gewonnen!!! Urteil vom 04.04.2023, Aktenzeichen: U-4 U 1/22
Exakt 1111 Tage hat es gedauert, bis die Mandantin das bekommen hat, was ihr zusteht.
Das Fahrzeug der Mandantin, ein BMW X 5, wurde im Februar 2020 gestohlen. Der jahrelange Kampf gegen die Continentale Versicherung wurde nach 3 Jahren mit Erfolg beendet.
Die eigene Versicherung hat der Klägerin vorgeworfen, den Diebstahl vorgetäuscht zu haben.
Eine Zahlung ist zunächst nicht erfolgt. Die Klage gegen die Versicherung vor dem Landgericht Mönchengladbach (Aktenzeichen: 1 O 398/20) hatte zunächst Erfolg. Nunmehr hoffte die Mandantin, dass die Versicherung Ihre Eintrittspflicht anerkennt und die Zahlung leistet.
Völlig unerwartet hat die Continentale gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Es wurde eine weitere mündliche Verhandlung in Düsseldorf anberaumt. Auch nach der durchgeführten Beweisaufnahme und Vernehmung der Zeugen hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass die Berufung der Versicherung keinen Erfolg haben kann. Auch nach dieser Verhandlung hat die Versicherung das jedoch nicht eingesehen und hat nach wie vor behauptet, dass die eigene Versicherungsnehmerin den Diebstahl vorgetäuscht hat. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 4. April 2023 die Berufung zurückgewiesen.
Nach 3 Jahren wurde der Mandantin ihr Recht zugesprochen. Dieses Beispiel verdeutlicht, mit welcher Hartnäckigkeit die Versicherungen Ihre Eintrittspflicht ablehnen, wenn es um Zahlung höherer Beträge geht.