Einstellung des Verfahrens nach Handyverstoß nach widersprüchliche Angaben der Polizeibeamten, Beschluss Amtsgericht Erkelenz, Aktenzeichen: 5 OWi-111 Js 90/23-14/23
Der Mandant wurde wegen Handyverstoß zu einer Geldbuße in Höhe von 145 EUR verurteilt, zudem wurde ein Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Die Beweisaufnahme sowie die widersprechende Angaben der Polizeibeamten haben jedoch ergeben, dass es zu einer Ordnungswidrigkeit nicht gekommen ist. Ergebnis: keine Geldbuße, keine Punkte im VZR