Einstellung des Verfahrens nach Handyverstoß nach widersprüchliche Angaben der Polizeibeamten

Einstellung des Verfahrens nach Handyverstoß nach widersprüchliche Angaben der Polizeibeamten, Beschluss Amtsgericht Erkelenz, Aktenzeichen: 5 OWi-111 Js 90/23-14/23

Der Mandant wurde wegen Handyverstoß zu einer Geldbuße in Höhe von 145 EUR verurteilt, zudem wurde ein Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Die Beweisaufnahme sowie die widersprechende Angaben der Polizeibeamten haben jedoch ergeben, dass es zu einer Ordnungswidrigkeit nicht gekommen ist. Ergebnis: keine Geldbuße, keine Punkte im VZR

Kein Fahrverbot bei unfreiwilliger Konsum von Betäubungsmitteln

Kein Fahrverbot bei unfreiwilliger Konsum von Betäubungsmitteln; Beschluss Amtsgericht Erkelenz vom 05.05.2023, Aktenzeichen: 5 OWi-311 Js 1325/22-168/22
Der Mandant wurde wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung eines berauschende Mittels (Kokain) zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR verurteilt sowie einem Monat Fahrverbot. Die Anhörung des Betroffenen zeigte, dass der Konsum nicht freiwillig erfolgte. Das Verfahren wurde eingestellt